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Seite 6 FREIBERGER NACHRICHTEN Nr 45 2025 Teil 1 Kindergarten Gebührensätze Gebührenstufe nach Familien-Netto-Einkommen Es werden alle im Haushalt der Eltern Personensorgeberechtigten lebenden kindergeldberechtigten Kinder berücksichtigt Ein Kind Zwei Kinder Drei Kinder Vier mehr Kinder Gebühren stufe 1 0 – 6 601 € 0 – 7 864 € 0 – 9 128 € 0 – 10 394 € Gebühren stufe 2 ab 6 602 € ab 7 865€ ab 9 129 € ab 10 395 € Betreuungsgebühren Berücksichtigt werden Kinder einer Familie die die Kinderkrippe den Kindergarten Kernzeiten-Tagesbetreuung oder die Grundschulförderklasse besuchen 1 Die Kindergartengebühren für eine Halbtagesgruppe betragen monatlich ab 01 01 2026 Gebührenstufe 1 Gebührenstufe 2 jüngstes Kind 190 00 € 218 50 € 2 jüngstes Kind 114 00 € 131 00 € 3 jüngstes Kind 38 00 € 43 50 € zuzüglich Beitrag für Lebens mittel 5 00 € 5 00 € Ab dem 4 Kind entfällt die Gebührenpflicht 2 a Die Kindergartengebühren für eine Vormittagsgruppe 6 Stunden betragen monatlich ab 01 01 2026 Gebührenstufe 1 Gebührenstufe 2 jüngstes Kind 229 00 € 263 50 € 2 jüngstes Kind 137 50 € 158 00 € 3 jüngstes Kind 46 00 € 52 50 € zuzüglich Beitrag für Lebensmittel 5 00 € 5 00 € Ab dem 4 Kind entfällt die Gebührenpflicht 2 b Die Kindergartengebühren für eine Vormittagsgrup pe 7 Stunden betragen monatlich ab 01 01 2026 Gebührenstufe 1 Gebührenstufe 2 jüngstes Kind 242 50 € 279 00 € 2 jüngstes Kind 145 50 € 167 50 € 3 jüngstes Kind 48 50 € 56 00 € zuzüglich Beitrag für Lebensmittel 5 00 € 5 00 € Ab dem 4 Kind entfällt die Gebührenpflicht 3 a Die Kindergartengebühren für die Ganztagesbetreu ung 44 Stunden betragen monatlich ab 01 01 2026 Gebührenstufe 1 Gebührenstufe 2 jüngstes Kind 411 00 € 472 50 € 2 jüngstes Kind 246 50 € 283 50 € 3 jüngstes Kind 82 00 € 94 50 € zuzüglich Essen an 5 Tagen Woche 82 00 € 82 00 € Ab dem 4 Kind entfällt die Gebührenpflicht 3 b Die Kindergartengebühren für die Ganztagesbetreu ung 50 Stunden betragen monatlich ab 01 01 2026 Gebührenstufe 1 Gebührenstufe 2 jüngstes Kind 502 50 € 578 00 € 2 jüngstes Kind 301 50 € 346 50 € 3 jüngstes Kind 100 50 € 115 50 € zuzüglich Essen an 5 Tagen Woche 82 00 € 82 00 € Ab dem 4 Kind entfällt die Gebührenpflicht 4 Die Kindergartengebühren für die Kindergartenferienbetreuung Woche betragen ab 01 01 2026 Gebührenstufe 1 Gebührenstufe 2 6 Stunden-Betreuung 98 50 € 113 50 € zuzüglich Getränkegeld 2 50 € 2 50 € Teil 2 Schulkindbetreuung Gebührensätze 6 Die Gebühren für die Kernzeitbetreuung für schulpflichtige Kinder betragen monatlich ab 01 01 2026 Modul 1 5 Vormittage jüngstes Kind 107 50 € 2 jüngstes Kind 64 00 € 3 jüngstes Kind 21 50 € Ab dem 4 Kind entfällt die Gebührenpflicht Modul 2 1 bis 2 Tage in der Woche jüngstes Kind 52 50 € 2 jüngstes Kind 31 50 € 3 jüngstes Kind 10 50 € Ab dem 4 Kind entfällt die Gebührenpflicht Sonderleistungen Verlängerte Betreuung Verlängerte Betreuung bis 13 50 Uhr am Dienstag 5 50 € Verlängerte Betreuung von 07 00 – 07 30 Uhr 10 50 € Betreuung von 13 30 Uhr bis 15 30 Uhr für einen Tag Woche 35 50 € Erstklässlerbetreuung zwischen offiziellem Ende der Sommerferien und erstem Schultag Für 3 Tage 18 00 € Für 4 Tage 24 00 € Für 5 Tage 30 00 € Anlage A Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Freiberg a Nfür das Kalenderjahr 2026