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Nr 45 2025 FREIBERGER NACHRICHTEN Seite 11 Reinigungsund Streupflichtsatzung der Stadt Freiberg am Neckar – auch Bürger Bürgerinnen haben Pflichten Nach der Satzung über die Pflicht der Straßenanlieger zum Reinigen Schneeräumen und Betreuen der Gehwege Reinigungsund Streupflicht-Satzung sind die Straßenanlieger verpflichtet ihrer Reinigungs-Räumund Streupflicht nachzukommen Dies sind die Eigentümer Mieter oder Pächter deren Grundstücke an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehend unbebaute Fläche getrennt sind wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter beträgt Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseiti gung von Schmutz Laub Unrat und Unkraut Das aufgesammelte Laub und Unkraut können Sie auf unserem Häckselplatz auf den dafür vorgesehenen Flächen entsorgen Verpflichtung der Straßenanlieger zum Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Die kommenden Wintermonate geben Veranlassung wieder darauf hinzuweisen dass innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege bei Schnee zu räumen sowie bei Schneeund Eisglätte zu bestreuen sind Diese Pflicht obliegt nach der Streupflicht-Satzung der Stadt den Straßenanliegern Zur Vermeidung von Unfällen sollte diese Verpflichtung sehr ernst genommen werden Die Gehwege sind auf eine solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist Die Gehwege sind in der Regel mindestens auf 1 m Breite begehbar zu machen Falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind sind entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1 m zu räumen Bei Schneeund Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen dass sie vom Fußgänger bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand Splitt oder Asche zu verwenden Die Verwendung von auftauenden Streumitteln z B Salz oder sonstige auftauende Mittel ist verboten Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7 00 Uhr samstags bis 8 00 Uhr und sonnund feiertags bis 9 00 Uhr geräumt und gestreut sein Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schneebzw Eisglätte auftritt ist unverzüglich bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen Diese Pflicht endet um 21 00 Uhr Der bestreute Gehweg ist nachdem der Schnee abgetaut ist und keine Gefahr mehr besteht zu reinigen und in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen Bitte räumen Sie das Laub oder den Schnee von Ihrem Privatgelände oder vom Gehweg nicht auf die Straße da dadurch eine gefährliche Glätte entstehen kann für die die Angrenzer im Zweifel von den Geschädigten haftbar gemacht werden können Fahrgasse für Räumfahrzeuge freihalten Bei der Durchführung des Räumund Streudienstes werden die Räumfahrzeuge immer wieder durch parkende Fahrzeuge behindert Die Bevölkerung wird daher gebeten die Fahrzeuge so abzustellen dass für die Räumfahrzeuge eine breite Fahrgasse verbleibt Die Fahrzeuge sollten möglichst nur auf einer Straßenseite geparkt werden Es liegt im eigenen Interesse der Straßenanwohner auf diese Punkte zu achten da ansonsten die Straße nicht geräumt werden kann Die AVL informiert Abfallkalender 2026 wird ab 3 November verteilt Privathaushalte im Landkreis Ludwigsburg erhalten ab 3 November bis zum Ende des Jahres per Post ihren Abfallkalender mit den Abfuhrterminen für 2026 Der Kalender wird wie in den Vorjahren im adressierten A5-Kuvert verschickt Alle Leerungstermine für 2026 sind schon jetzt online verfügbar unter www avllb de kundenportal abfallkalender Individuelle Kalender können dort als PDF oder Kalenderdatei erstellt und heruntergeladen werden Auch in der App AVL-Service+ werden die Leerungstermine 2026 bereits angezeigt Um Papier und damit wertvolle Ressourcen zu sparen erhalten Bewohnerinnen und Bewohner von Häusern an denen große 4-Rad-Restmüll-Container stehen keinen gedruckten Kalender per Post In diesen Fällen übernimmt überwiegend ein Hausmeisterservice die Bereitstellung der Tonnen oder die Müllwerker holen den Container im Rahmen des Vollservices selbst vom Standplatz Hausverwaltungen Hausmeisterservices oder interessierte Bewohnerinnen und Bewohner können die Kalender online herunterladen unter www avllb de kundenportal abfallkalender Gewerbebetriebe die an die Abfallentsorgung durch die AVL beziehungsweise das Landratsamt angeschlossen sind können sich ihren Abfallkalender ebenfalls unter oben genanntem Link erstellen und herunterladen Bei Rückfragen zum Abfallkalender oder falls Privathaushalte bis zum neuen Jahr keinen Abfallkalender erhalten haben hilft das AVL-ServiceCenter gerne weiter unter Tel 07141 144-2828 Herzlichen Dank für Ihre Spende Die Stadt Freiberg am Neckar und die Freiberger Bürgerstiftung bedanken sich bei allen Spenderinnen und Spendern Aus Gründen des Datenschutzes ist es uns leider nicht möglich die Namen von Spenderinnen und Spendern ohne deren schriftliche Erlaubnis zu nennen Wir möchten uns trotzdem recht herzlich bei allen bedanken sowie namentlich bei Folgenden • Günter und Erika-Daiss-Stiftung Freiberg am Neckar für das Flattichkinderhaus • Obstund Gartenbauverein Freiberg am Neckar für eine Bank am Gründelbachweg • Kreissparkasse Ludwigsburg 150 00 € für die Jugend feuerwehr Freiberg am Neckar Die neue FreiCARD ist da – jetzt umtauschen und Vorteile sichern Die FreiCARD Freibergs beliebte Bonusund Vorteilskarte wurde modernisiert und startet mit neuem Design und neuen Funktionen in die Zukunft Neben dem klassischen Kartensystem gibt es die FreiCARD jetzt auch digital fürs Smartphone – einfach per QR-Code ins Wallet oder Google Pay laden Neu ist außerdem die Mitarbeiterfunktion Freiberger Unternehmen können ihren Beschäftigten künftig Frei-CARD-Guthaben als Mitarbeiterbonus zur Verfügung stellen – lokal nachhaltig und direkt in Freiberg einlösbar Alle bisherigen Punkte bleiben selbstverständlich erhalten und können auf die neue Karte übertragen werden Die alten FreiCARDs sind noch sechs Monate gültig und können weiterhin bequem umgetauscht werden Wer den Umtausch noch nicht erledigt hat hat am Sams tag 29 November 2025 eine ideale Gelegenheit dazu